Seit November 2015 wird eine Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde der Stadt: Einwohnermeldeamt bzw.
Bürgerbüro erforderlich. Jeder Nutzer fremden Wohnraums hat sich spätestens 14 Tage nach Schlüsselübergabe
anzumelden und eine vom Vermieter/Verwaltung/Eigentümer ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.
Der Wohnungsgeber bestätigt im Grundbuch eingetragener Eigentümer zu sein. Hausverwaltungen sind bevollmächtigt,
für den Eigentümer das Formular auszufüllen.
Zuwiderhandlungen werden mit bis zu 15.000€ Ordnungsgeld behängt.
Hiermit wird ein Einzug in bzw.
Auszug aus folgender Wohnung bestätigt:
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Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer mit Zusatz
__________________________________________________________________________________
Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus
In die vorher genannte Wohnung ist/sind am ________________ folgende Person/en
eingezogen bzw.
ausgezogen:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers lauten:
_________________________________________________________________________________,
Name des Wohnungsgebers
_________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Wohnungsgebers
_________________________________________________________________________________
Ggf. Name der durch den Wohnungsgeber beauftragten Person
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Name und Anschrift des Eigentümers lauten:
_________________________________________________________________________________,
Name des Eigentümers der Wohnung
_________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer, des Eigentümers der Wohnung
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Mir ist bekannt, dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diesen weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt ebenso eine Ordnungswidrigkeit dar wie die Ausstellung dieser Bestätigung ohne dazu als Wohnungsgeber oder dessen Beauftragter berechtigt zu sein (§54 i.V.m §19BMG). ____________________________________ Ort, Datum |
____________________________________ Unterschrift des Wohnungsgebers oder der beauftragten Person |