Spätestens seit die Strom- und Gaspreise sich verdreifacht haben, denken Eigenheimbesitzer über die Umrüstung der Wärmeversorgung nach. Hier bietet sich neben Wärmepumpen, vor allem Solar und Photovoltaik an.
Dies wird ab 2023 sowohl im Altbau, also auch im Neubaubereich gefördert.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Hierin wurde festgelegt, dass keine Mehrwertsteuer bei der Anschaffung von Photovoltaik Anlagen berechnet oder abgeführt wird. Das Gesetzespaket enthält 3 wesentliche Faktoren:
1. Anschaffung ohne Mehrwertsteuer;
2. Einkommenssteuerbefreiung für Betreiber kleinerer Anlagen;
3. auch Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig die Einkommenssteuererklärung für Mandanten erstellen und abgeben; um hier hohe Steuerberatungssätze einzusparen. Ein Schritt in die Vereinfachung der Bürokratie.
Ob die beschlossene Förderung (12/22) angesicht der Lieferknappheit in der Versorgung und den steigenden Materialpreisen ausreicht, bleibt abzuwarten.
Die Hersteller haben seit Sommer 2022 die Preise im Bereich der Solarmodule um 8% und im Herbst noch mal um 3% angehoben. Deutschland bezieht Module vor allem aus China (70% Modulherstellung am Weltmarkt), andere Länder wie Vietnam, Südkorea, Malysia und USA liegen um die 5% Herstellerkapazität und in Europa werden unter 2% Solarmudule hergestellt.
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