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Bargeldloser Zahlungsverkehr beim Hauskauf

Nur noch bargeldloser Zahlungsverkehr beim Immobilienkauf seit 2023

Geldwäschegesetz

Ab April 2023 gilt für Immobiliengeschäfte in Deutschland ein generelles Barzahlungsverbot.

In der Vergangenheit lehnten die Notare bereits Barzahlungen zum Notartermin ab, nun ist es aber generell verboten. Das Barzahlungsverbot gilt sowohl für Kauf als auch für Tausch von Immobilien. Zukünftig ist die Zahlung als "Kryptowährung", Gold, Platin, Edelsteine oder Kunstwerke als Tauschwert ebenfalls untersagt.

Ein Notar hat die Einhaltung des Barzahlungsverbotes zu überwachen. In der Praxis schreibt der Notar die Bank an, ob noch Forderungen der Bank als Grundschuld im Grundbuch eingetragen, bestehen. Dann wird diese Forderung aus dem KP als erstes abgelöst. Lastet keine Forderung der Bank auf dem Objekt wird eine evtl. vorhandene Grundschuld gelöscht. Ein Notar überwacht die Zahlung des KP nicht, er belehrt zum Barzahlungsverbot im Notartermin.

Der Käufer hat dem Notar gegenüber den KP Erhalt schriftlich zu bestätigen. Neu ist, dass die Bestätigung inkl. eines Kontoauszuges - Nachweis Geldfluss - zu erfolgen hat. Für die schriftliche Bestätigung gibt es meist Vordrucke des Notars. Hier die aktuelle Pressemeldung der Notarkammer Sachsen Anhalt Freitag, 3. Februar 2023 Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

03.02.2023,

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