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Eigennutzung der Immobilie - Kündigung wegen Eigenbedarf

Eigennutzung der Immobilie - Kündigung wegen Eigenbedarf

Nicht selten kommt es vor, dass eine Immobilie als Kapitalanlage und Polster für die Rente erworben und vermietet wurde.

Soll nun diese vermietete Immobilie eigengenutzt werden, hier muß der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse ist die Eigennutzung.

Dies gilt für den Vermieter selbst, für seine Kinder oder Eltern bzw. ein enger Personenkreis der Familie pflege- oder hilfsbedürftig ist.

Gibt es hier in engen Ballungsgebieten mit Wohnungsmangel wie z.B. Hamburg oder Berlin Beschränkungen oder Auflagen, die eine besondere Gewichtung auf dem Immobilenmarkt bekommen oder wo eine Sperrfrist vorliegt, ist eine Kündigung des Mieters mit nachgewiesenem Interesse (Eigennutzung Bezug als Haupt- oder Nebenwohnsitz ) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen problemlos mgl. Oft hilft es Ersatzwohnraum anzubieten. Dieser muß den Bedarf in der Größe erfüllen, ggf. aber auch die Nähe zur Arbeitsstätte berücksichtigen.

Der Wohnungsmarkt in Magdeburg, Schönebeck, Gommern, Pretzien, Biere, Barleben und Harz bietet Wohnraum zur Miete, da kein Wohnungsmangel besteht.

Für die ordentliche Kündigung der Wohnung müssen Vermieter berechtigte Gründe haben .

Die Gründe, die Vermieter zu einer ordentlichen Kündigung der Wohnung berechtigen können,  hier zusammengefasst:

Ordentliche Kündigung der Wohnung durch Vermieter - Gründe Wohnungsmietvertrag, ordentliche Kündigung - Kündigungsfristen für Vermieter Ist die ordentliche Kündigung der Wohnung möglich, dann gelten für die Kündigung des Mietvertrages grundsätzlich folgende Kündigungsfristen, gemäß § 573c BGB:

  • besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz weniger als 5 Jahre: (knapp*) drei Monate
  • besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 5 Jahre: (knapp*) sechs Monate
  • besteht der Mietvertrag / der Mietbesitz länger als 8 Jahre: (knapp*) neun Monate

Wird Ihnen die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats zugestellt, dann gilt dies, als wäre die Kündigung vor Anfang des Monats zugegangen, daher sind es eben nicht ganz drei, sechs oder neun Monate. Achtung: Für diese Frist gilt der Samstag als Werktag!

mein Tipp zum Nachschlagen des vollständigen Textes und der fachlichen Hinweise:

Mietrecht- Kündigung durch Vermieter

persönlicher Hinweis von mir als Fachfrau dem Mieter gekündigt werden kann erst als Besitzer einer Immobilie. Sollten Sie also eine vermietete Immobilie kaufen:

Wenn eine Immobilie gekauft wird, wird der Käufer Besitzer der Immobilie und nimmt mit KP Zahlung den Besitz entgegen. Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst später im Grundbuch. Mit diesem Eintrag als Eigentümer können Sie dem Mieter kündigen. Oft liegen hier 3 Monate und mehr zwischen Besitz und Eigentum. Diese Zeit ist mit einzuplanen beim Kauf

Nächster Blog: Grundbuchauszug und Grunderwerbsteuer

 

 

 

 

14.03.2024, promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Ordentlich

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