Jetzt Immobilie
bewerten lassen!

Erbaurecht: Der Grundgedanke war den Wohnungsbau zu fördern.

Erbaurecht: Der Grundgedanke war den Wohnungsbau zu fördern.

Die ersten Grundstücke wurden von der Kirche an Bauern verpachtet auf Erbpacht. Die Bauern errichteten für die Großfamilie den Wohnsitz und bewirtschafteten den meist zum Grundstück gehörenden Acker. Auch heute zählt der Gedanke des Wohnungsbaus. Städte und Gemeinden fördern für junge Familien und Großfamilien den Wohnungsbau bzw. auch für Zuwanderer oder wie in Bayern Zuwendungen als Entschädigung für Heimkehrer "Russlanddeutsche" den Wohnungsbau durch Bereitstellung von Grundstücken.

Heute heißt der Fachbegriff Erbbaupacht.

Sozial schwächere wird damit die Möglichkeit gegeben, Wohneigentum zu schaffen.

Bodenspekulationen sollen damit bekämpft werden.

Größere Grundbesitzer und Projektentwickler/Erschließungsträger/Investoren machen Grundstücke so bebaubar ohne sie verkaufen zu müssen. Diese Grundstücke werden als Anlage in der Familie behalten und vererbt oder zum Rentenalter bzw. bei der Auflösung des Unternehmens verkauft.

Das Erbbaurecht wird geschlossen in einem Erbbaurechtsvertrag zwisachen dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer

Das Erbbaurecht wird in das Grundbuch eingetragen und wie ein Grundstück behandelt. (Grundstücksgleiches Recht in Abt. II des Grundbuches)

 

 

04.04.2024, Maklertalk BVFI 4.4.24

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Nichts Passendes
gefunden ?