Nicht vorschnell Schlösser austauschen!!!
Mietvertrag beendet trotz fehlender Kündigung - treuwidriges Verhalten führt zur Vertragsauflösung!
Das Amtsgericht Bad Segeberg entschied, dass ein Mietverhältnis auch ohne formelle Kündigung beendet sein kann, wenn ein Partner nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung verbleibt und die Zustimmung zur Kündigung verweigert.
Im vorliegenden Fall zog die Mieterin 2020 aus und bat ihren Ex-Partner, der in der Wohnung verblieb, um Zustimmung zur Kündigung.
Dieser verweigerte die Zustimmung und verwehrte ihr durch Austausch der Schlösser Zugang zur Wohnung. Die Vermieterin klagte 2023 auf rückständige Mietzahlungen, die das Gericht jedoch ablehnte.
Laut dem Amtsgericht Bad Segeberg gilt das Mietverhältnis gemäß § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben) als beendet.
Da der verbliebene Partner durch sein treuwidriges Verhalten handelte.
Das Austauschen von Schlössern signalisierte, dass er mit der Kündigung einverstanden sei.
Die Mieterin sei somit nicht weiter haftbar für die Mietrückstände, da sie keine Möglichkeit zur Beendigung des Vertrages hatte.
09.12.2024, ISUV Report 12/24 Artikel mit Verweis auf Amtsgericht Bad Segeberg
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