Was hat sich in 2024 geändert in Bezug auf die Nebenkostenumlage?
Eine Vorschrift, die offenbar noch nicht alle Vermieter und Genossenschaften kennen oder noch nicht anwenden.
Ich bin erschrocken, in wie vielen im November 2024 geschlossenen oder zum Abschluß angebotenen Mietverträge noch ungültige Formulierungen stehen. Z.B. auch Schönheitreparturklausel mit Fristenplan, die schon 2003 für ungültig erklärt wurden.
Aber ,hier im Thema geht es um die Nebenkostenumlage von Internet und TV.
Einem Mitglied einer Genossenschaft in MD wird mietvertraglich untersagt einen eigenen Grundversorger mit Internet und Fernsehen zu beauftragen. In dem Fall liegt MDCC an.
Der Mieter möchte aber bei O2 bleiben.
Was sagt die Neuregelung?
- Mit der Neuregelung des sogenannten Nebenkostenprivilegs endet teilweise die bisherige Sonderstellung des Vermieters im Telekommunikationsbereich: Monatliche Grundgebühren für Breitbandanschlüsse, insbesondere Kabelanschlüsse und der damit verbundene TV-Dienst, dürfen nicht mehr über die mietvertragliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.
Bundesnetzagentur: Nebenkostenprivileg hier nachzulesen für alle, denen der Sachverhalt noch unbekannt ist.
18.11.2024, Bundesnetzagentur - Gesetzesvorlage
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