Ist das Abstellen von Wohnmobilen im Winter auf dem zur Wohnung gehörenden Stellplatz (Freistellplatz oder TG) zulässig?
Ein Miteigentümer hat ein Wohnmobil, welches im Sommer auf dem Stellplatz eines Feriencamps an der Ostsee steht. Nun möchte der Eigentümer das Wohnmobil im Winter auf dem zur Wohnung gemieteten Stellplatz abstellen. Der Vermieter untersagt dies. Was tun?
- Mietvertrag prüfen: Steht dort Kfz Stellplatz als Verwendung des angemieteten Platzes, ist dieser auch nur für ein Kfz zu nutzen, sprich Abstellen von fahrtüchtigen Fahrzeugen.
- Teilungserklärung/Gemeinschaftsordung. Der Eigentümer prüft in den v.g. Unterlagen, ob zur Nutzung Einschränkungen vorliegen.
- Liegt ein Sondernutzungsrecht an dem Stellplatz vor und ist ggf. die Nutzung durch Wohnmobile verboten oder das dauerhafte saisonelle Abstellen von Fahrzeugen bzw. Abstellen von nichttüchtigen Fahrzeugen verboten, dann liegt diese Erlaubnis ebenso nicht vor.
Beschließt oder hat die Gemeinschaft beschlossen, daß das Abstellen von Wohnmobilien gestattet ist, bestehen keine Einwände.
Allerdings sollte die Größe und Länge eines Wohnmobils geprüft werden.
Andere Nutzer der Tiefgarage oder Freiflächen dürfen im Radius beim Rangieren und befahren ihrer Stellplätze nicht behindert werden.
22.10.2024,
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