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Wem gehört das Heizöl bei Hausverkauf?

Nicht selten verkaufe ich Häuser älteren Baujahrs, wo in den 90ern eine Ölheizung neu verbaut wurde.

Ölheizungen, die jährlich gewartet und vom Fachmann geprüft sind, haben noch bis 2028 Bestand. Es ist lediglich eine Empfehlung die Heizung umzurüsten und die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu koppeln.

Findet man nun eine funktionstüchtige Heizungsanlage vor, und ist diese Heizungsanlage noch befüllt, gibt es die Möglichkeiten der Regelung im Kaufvertrag

  1. der Inhalt ist so gering, dass keine Abstandszahlung erfolgt;
  2. auf eine Abstandszahlung verzichtet der Verkäufer, weil Käufer im KP auch nicht gehandelt hat;
  3. der Inhalt wird geschätzt, der Verkäufer sucht die letzte Rechnung vor und verkauft dem Käufer die xltr. Öl zum Preis y;
  4. Der Käufer ist nicht an der Übernahme der Ölheizung interessiert, weil er die Heizungsanlage erneuern und das Haus modernisieren möchte und verhandelt die Entsorgungskosten der Öltanks.

Bei allen Varianten wird im Notarvertrag eine Formulierung gefunden, um späteren Streit zu vermeiden.

 

14.08.2024, TIPP: Sylvia Lampe Immobilien

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