Jetzt Immobilie
bewerten lassen!

Wohnflächenberechnung im Dachgeschoß

Wohnflächenberechnung im Dachgeschoß

Nach §46 BauO LSA sind Flächen im DG  Aufenthaltsräumen zuzuordnen.

Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40m haben, sofern Sie voll zur Wohnfläche angerechnet werden.
Allerdings gilt dies nicht für Aufenthaltsräumen der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie für Aufenthaltsräume im DG.

Das bedeutet, dass die Flächen im ausgebauten DG grundsätzlich zur Wohnfläche gehören, auch wenn die Raumhöhe geringer als 2,40m ist.
Allerdings nur dann, wenn sie im übrigen den Vorschriften der Bauordnung entsprechen. Hierzu sagt die Wohnflächenordnung:

§2 WoFlV

(3) zur Wohnfläche gehören nicht die Grundfläche folgender Räume:

  • Kellerräume
  • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizraum, Abstellraum
  • Garagen
  •  Räume, die nicht den an der Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen sowie
  • Geschäftsräume

 

09.04.2024, messwert Vermessung/Bewertung Dipl.-Ing. Ingo Förster 21.6.2019

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Nichts Passendes
gefunden ?