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Wohnrecht im Erbfall

Wohnrecht im Erbfall

.. ich erzähle aus meiner Arbeit als Maklerin und Sachverständige....

Als Maklerin arbeite ich in einem Netzwerk mit Anwälten, Rechtspflegern, Steuerberatern und anderen Fachleuten zusammen, um meinen Klienten in komplexen Fällen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Heute möchte ich einen Fall aus der Praxis mit Ihnen teilen, der verdeutlicht, wie wichtig es ist, alle rechtlichen Aspekte genau zu prüfen – insbesondere beim Thema Wohnrecht.

Der Fall:

Eine ältere Dame lebt nach dem Tod ihres Mannes vor zwei Jahren weiterhin in ihrem gemeinsamen Haus.
Aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit ist ein Verkauf für sie derzeit keine Option. Die Dame hat eine Tochter und ihr verstorbener Mann aus erster Ehe einen Sohn. Letzterer beansprucht nun sein Erbe und fordert einen Erbanteil. Es war davon auszugehen, dass er seinen Pflichtteil erhält, weshalb ich beauftragt wurde, eine aktuelle Bewertung der Immobilie vorzunehmen. Die Bewertung ergab einen Marktwert von ca. 98.000 Euro. Auf Grund des Alters hatte ich das Wohnrecht hier nicht mehr berücksichtigt.


Doch der Sohn des Verstorbenen war mit dieser Zahl nicht zufrieden und dem zu erwartenden Pflichtteil nicht zufrieden und ließ über seine Anwälte mitteilen, dass der Wert der Immobilie nicht nach dem aktuellen Marktwert, sondern nach dem Wert von 1997 anzusetzen sei, da das Haus damals als 1/2iges Geschenk übertragen wurde. Diese Forderung war für die alte Dame ein Schock.

Die Lösung:

In dieser Situation stellte sich die Frage, ob der Wert von 1997 noch ermittelt werden kann. Als Immobilienmaklerin wollte ich sicherstellen, dass ich alle rechtlichen Aspekte korrekt berücksichtigte. Daher griff ich erneut auf das Grundbuch zurück und stellte fest, dass für die Dame und ihren verstorbenen Mann ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen war – eine wichtige Entdeckung.

Das Wohnrecht, das 1997 für den verstorbenen Ehemann und die Dame gleichrangig im Grundbuch vermerkt wurde, spielte nun eine entscheidende Rolle. Der Wert der Immobilie wurde zunächst auf Basis des Jahres 1997 neu berechnet, wobei dann noch mal das lebenslange Wohnrecht wertmindernd abgezogen wurde.

Eine Bodenrichtwertkarte lag mir aus 200 und 2002 vor, den Bodenrichtwert 1997 beauskunftete aber das LVermGeo Sachsen-Anhalt.

Mit der Berechnung des Wohnrechts und der Berücksichtigung der Kaltmiete von 1997, des Alters der Dame und ihrer Restlebenserwartung, konnte der Wert der Immobilie schließlich auf etwa 35.700 Euro angepasst werden.

Ergebnis Wert der Immobilie 1997:  35.700 Euro.

Fazit:

Hat der Erbe mit seiner Forderung nach dem Wert von 1997 tatsächlich ein Eigentor geschossen? Das werden letztlich die Gerichte entscheiden. Doch dank der sorgfältigen rechtlichen Prüfung und der genauen Berechnungen konnte die alte Dame mit Unterstützung ihres Anwalts und meiner Arbeit als Maklerin wieder ruhig schlafen.

Die korrekte Berücksichtigung des Wohnrechts hat dabei eine entscheidende Rolle gespielt. I

hre Hilfe durch Experten: Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Immobilienbewertungen alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen – besonders bei rechtlich komplexen Themen wie dem Wohnrecht.

Wenn auch Sie mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert sind, stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinen kompetenten Partnern aus dem Netzwerk gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und rechtssicher zu handeln.

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27.02.2025, Ausschnitt aus .... im nächsten Leben werde ich Makler... von Sylvia Lampe

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