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Wohnungseigentum verpflichtet - Verwalterzertifizierung IHK
Wohnungseigentum verpflichtet - Verwalterzertifizierung IHK
Tipps und Hinweise von Fachleuten:
Welche Qualifizierung muß ein Verwalter haben?
Mit der WEG Reform 2020 hat der Gesetzgeber den Wohnungseigentümern wesentlich mehr Rechte zugesprochen. Dies betrifft auch die notwendige und nachweisliche Qualifizierung in der Tätigkeit als Wohnungsverwalter. So wurde die Bestellung eines zertifizierten Verwalters vorgegeben. Die Zertifizierung der IHK ist auf Verlangen der Gemeinschaft nachzuweisen. Vorher genügte oft eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Übergangsfrist bis 1. Juni 2024, sofern der Verwalter bereits zum 01.12.2020 bestellt war.
Außnahme gibt es bei Juristen und Immobilienfachwirten, die bereits die notwendige Qualifikation im IHK Abschluß mitbringen.
Die Qualifizierungsregel gilt nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen.
Welche Unterlagen darf ein Wohnungseigentümer einsehen?
Im Grunde alle Unterlagen, z.B. Unterlagen über Verträge, die das Haus und die Wohnung betreffen, Kontoauszüge, Hausgeldrückstände, Vollmachten in der Versammlung. Ausgeschlossen sind Einsichten aus rechtsmißbräuchlichen Gründen.
Muß ein Verwalter auf Verlangen Kopien anfertigen?
Es besteht kein Recht Kopien übersandt zu bekommen. Vielmehr hat der Verwalter Einsicht in seinen Büroräumen in die Unterlagen zu gewähren.
Worauf muß man beim Wechsel einer Gebäudeversicherung achten?
Die Wohngebäudeversicherung hat sich schon wieder erhöht? Ein Verwalter sollte 3 Angebote einholen. Die Verwaltung geht ein hohes Haftungsrisiko ein, wenn sie, insbesondere langfristige Verträge ohne Beschluß im Namen der Eigentümergemeinschaft abschließt.
Ganz wichtig ist eine sogenannte Besitzstandsgarantie, die vor ungewollten Vertragsanpassungen zulasten des Versicherungsnehmers schützt.
08.04.2024, VST MD Mittwoch 29.11.2023 Lothar Blaschke Verein deutscher Wohnungseigentümer und Fachanwältin Marion Hannebohm beraten Leser der VST am Telefon
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