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Bieterverfahren, was ist das?

Bieterverfahren sind in der Praxis beim Immobilienverkauf durchaus zeitgemäß.

Gerade in den letzten Jahren,wo mehr Kundenanfragen auf eine Immobilie zu verzeichnen war, und Makler wie auch Eigentümer die Entscheidung zum Käufer treffen mußten, war das Bieterverfahren nicht wegzudenken.

Diese Bieterverfahren, die auch ich anwende, haben nichts mit Versteigerungen zu tun.
Wie bereits im Vorfeld erklärt, gibt es eine große Nachfrage. Es handelt sich nicht um einen Notverkauf, sondern eine Entscheidungsfindung zur Zusage.
Natürlich gibt es auch einen positiven Beigeschmack:

Der Kaufpreis, der nachher beurkundet wird, fällt oft viel höher aus, wie der KP in der Werbung.
Bei dieser Variante habe ich gute Erfahrungen mit dem geschlossenen Bieterverfahren gemacht.

Ein Bieterverfahren findet statt, wenn sich mehrere Kaufinteressenten melden und Kaufinteresse bekunden.

Entscheidet der Verkäufer nicht nach Sympathie, ist ein Bieterverfahren sinnvoll.

Hier gibt es 2 Optionen

  • offenes Bieterverfahren
  • geschlossenes Bieterverfahren

A) Offenes Bieterverfahren

Der Kunde hat die Möglichkeit über die Freischaltung des Bieterverfahrens im Maklerprogramm ein Gebot abzugeben,
auch Online-Bieterverfahren genannt.

Im Programm ist meist ein Mindestverkaufspreis (Einstiegspreis) hinterlegt. Es findet keine Ausschreibung wie  im öffentlichen Bereich z.B. bei Körperschaften, Verbände, Instituten statt.

Das Verfahren ist mehrstufig und für alle Bieter und Kaufinteressente transparent im Angebot (nicht in den Kundendaten)

Das Verfahren ist statisch oder dynamisch. Meist läuft es dynamisch über einen Angebotszeitraum.

Mit Ablauf des Zeitraums stoppt das Verfahren mit dem letzten Gebot.

Dieser Preis ist bindend.

Den Zuschlag erhält der Kunde mit dem höchsten Gebot. Voraussetzung für den Verkauf ist dennoch der Nachweis des Eigenkapitals oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung!

Wann lohnt sich ein offenes Bieterverfahren?

In der Regel lohnt sich ein offenes Bieterverfahren, wenn die Immobilie schon lange am Markt angeboten wird, der Verkauf drängt oder z.B. wenn die Immobilie eine Top Lage hat, aber auf Grund des Zustandes die Nachfrage gering ist. Es ist ein Anreiz zum Verkauf.

Nachteile

Käufer werden abgeschreckt oder wittern ein Schnäppchen und der Preis sinkt unter dem KP.

B) geschlossenes Bieterverfahren

In der Regel erhält der Kunde nach der Besichtigung ein Formular oder läd sich dieses online aus dem Kundensupport des Maklerprogrammes. Hier läuft das Bieterverfahren nicht über das Programm online ab, sondern erfolgt in schriftlicher Form: Fax, Email,Post. Kaufinteressenten werden vorher beraten und aufgeklärt und erhalten dieses Formular rechtzeitig per Einsicht. Die Entscheidung an der Teilnahme des Bieterverfahrens ist freiwillig.

Das Bieterverfahren hat einen bestimmten Zeitraum, z.B. eine Woche, der klar definiert ist.

Die Kunden haben parallel Zeit sich um die Bankfinanzierung zu kümmern. Zumindest kann eine Vorprüfung der Hausbank erfolgen.

Es gibt nur ein Gebot pro Kunde.

Der Preis ist bindend.

Nachbesserungen des Gebotes sind nicht möglich.

Der Kunde mit dem Höchstgebot erhält die Zusage. Die übrigen Kunden warten bleiben in der Kartei. Sollte der Höchstbietende, was selten vorkommt, nach der Angebotsabgabe absagen oder sein Angebot nach unten korrigieren, entfällt seine Zusage zum Höchstgebot. Der zweitunterliegende erhält eine Nachfrage,ob noch Kaufinteresse besteht.

Hier wird nicht das letzte Gebot des Höchstbietenden, sondern das Gebot des Unterliegenden aktzeptiert als KP.

Wichtig zu wissen:

  1. Ein Bieterverfahren ist für den Verkäufer nicht verpflichtend
  2. Höchstbietender muß nicht kaufen
  3. Bei allem muß die Finanzierung gesichert sein oder der KP aus Eigenmitteln nachgewiesen werden.

12.08.2024, Sylvia Lampe Kauffrau der Grundstücks- und Wohungswirtschaft (IHK) berichtet aus der Praxis

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