Jetzt Immobilie
bewerten lassen!

CO2 Minimierung im 10 Stufen Modell

CO2 Minimierung im 10 Stufen Modell

In einem 10 Stufenmodell sollen die Co2 Kosten auf Mieter und Vermieter fair verteilt werden.

Was bedeutet dieser Beschluß?

Nachdem im Mai 2021 Vermieter ein Veto eingelegt haben gegen den Beschluß der großen Koalition, die CO2 Abgabe auf Mieter und Vermieter hälftig aufzuteilen, hat die neue Bundesregierung mit Minister Robert Habeck (Wirtschaft) Klare Geywitz (Bau) und Dr. Marco Buschmann (Justiz) nicht lange gefackelt und die Richtung festgelegt: So tragen Wohnungen mit schlechter Energiebilanz die Vermieter 90% der Co2 Kosten und bei Gebäuden mit sehr guten Effizienswerten z.B. bei Effizienshaus 55 keine Umlagekosten. Ausgenommen von der Kostenverteilung sind Pflegeheime und Denkmalschutzobjekte (wo energetische Maßnahmen aus Denkmalschutzgründen ausgeschlossen sind). Gewerbeobjekte und Nichtwohngebäude werden mit einer 50:50 Teilung berücksichtigt.

Aber was bedeutet dies in der Praxis?
Energieberater und Objektsanierer werden hellhörig, wenn Sie die Beschlüsse der Bundesregierung auf den Tisch bekommen und schütteln nur mit dem Kopf. Ist die Maßnahme bis 2023 überhaupt durchsetzbar?

Bedarf es dann nicht der Vorlage eines Bedarfsausweises? Verbrauchsausweise sind da zu ungenau!

Und nicht überall liegt den Wohnungsgesellschaften ein Energieausweis vor. Bisher war er nur bei Verkauf oder Vermietung mit der Werbung von nöten.

Werden dann bis 2023 zusätzliche Energieberater ausgebildet oder auch die Beauftragung von Onlineausweisen akzeptiert? Auf jeden Fall bringt der Beschluß Unruhe und oft ist, was gut für Mieter gemeint ist, im Nachgang ein Schnellschuss gewesen. Energiewende, erneuerbare Energien, EEG Reform, Energieeffizienz - alles sicher auf lange Sicht notwendiges Ziel, aber in der Kürze so nicht durchsetzbar. Auch im Bereich der Ofen-/Kaminbefeuerung wird schon lange von der Abschaffung der Befeuerungsart "Holz" und "Kohle" gesprochen, um CO2 zu minimieren. Als ob wir gerade mit der Pipelines Nordstream 1 und 2 nicht genug Probleme haben und so zukünftig nach Alternativen der Befeuerung im Winter suchen müssen.

31.05.2022,

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Nichts Passendes
gefunden ?