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Erbbaurecht und Grundbuch
Erbbaurecht und Grundbuch
Vorteil oder Nachteil Sie beabsichtigen ein Hauskauf und haben festgestellt, dass in Abt. II ein Erbbaurecht eingetragen ist.
Keine Angst, gern berate ich zum Erbbaurecht und Grundbuchrecht als Ihr Makler vor Ort in Magdeburg und zeige praktische Beispiele auf.
- Vorteile Erbbaurecht: Ersparnis KP Grundstück Empfehlung: Ansparung dieser Ersparnis für den späteren evtl. möglichen Zukauf des Grundstücks. Sie sind Besitzer, nicht Eigentümer des Grundstücks und haben die Möglichkeit mit dem Grundstückseigentümer jederzeit in eine Kaufverhandlung im Sinne des Vorkaufsrechts eintreten.
- Nachteil Beleih/Belastbarkeit des Grundstücks - hier fehlt oft die Beleihungsgrenze; der Grundstückseigentümer muß dem Bauherren und Besitzer des Grundstücks nicht verkaufen, wenn er nicht will. Als Besitzer und Berechtigter zahlen Sie Kosten wie Erschließungskosten und Grundsteuer. Diese dürfen nicht bei der Kalkulation "Hauskauf/Hausbau" vergessen werden.
- Bitte unbedingt nicht nur auf den Erbbauzins im Vertrag achten, sondern auch die Beleihungsgrenze festlegen lassen. - nicht alle Banken finanzieren Erbbaurecht für den üblichen Bauzins.
Auch Kosten für die Grunderwerbsteuer sind einzuplanen,oft sind diese günstiger als die üblichen zur Zeit 5%.
Hilfe finden Sie in der Anlage des Bewertungsgesetzes:link Der Zins berechnet sich nach der Restnutzungsdauer, dem Erbbauzins und dem Vervielfältiger.
Zustimmung des Erbbaurechtsgebers ist zwingend erforderlich bei Verkauf Die Bank sieht die Gefahr bei Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages. Denn, einigen sich die Beteiligten bei Auslaufen des Vertrages nicht, kann der Erbbaupachtberechtigte, früher Erbbauberechtigte genannt, nur bewegliche Sachen mitnehmen.
Entscheiden tut auch der Zustand des Gebäudes, die Restnutzungsdauer und Bewohnbarkeit.Im Regelfall gilt der 2/3 Abstandsanspruch für das Erbbaupachtrecht bei Auslaufen des Vertrages. § 27 Erbbaurecht
Erlischt der Erbbaurechtsvertrag, dann kann eine Abstandszahlung vereinbart worden sein.
Ist keine Vereinbarung hierzu festgehalten, ist der Wert durch einen Sachverständigen festzustellen.
In Altverträgen fehlen oft eindeutige Formulierungen, so dass der Erbbauberechtigte oft leer ausgeht.
Daher empiehlt sich bei Kauf eines Erbbaurechtsgrundstücks der Erbaurechtsvertrag auf die Restlaufzeit, auf die Beleihungsgrenze, Erbbauzinsanpassungen, auf den aktuellen Wert und mgl. Investitionen in der Zukunft und auf die mögl. Verlängerungsoption des Vertrages. Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. Heimfall kommt zustande, wenn eine der Parteien Insolvenz oder nicht zahlungsfähig ist.
Mein heißer Tipp:
Sofern Sie einen Erbbaupachtvertrag haben und Ihnen das Grundstück nicht gehört, sodern Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers nach Erbbaupachtrecht dieses bebaut haben:
Verhandeln Sie mindestens 10 Jahre vor Auslaufen des Erbbaurechtsvertrages mit dem Eigentümer auf Fortsetzung des Vertrages oder Angebot Kauf.
Schon gewußt?
Der größte Erbbaurechtsgeber sind Kirchen, gefolgt von Städte und Gemeinden, nur ca 10% machen private Investoren und Anleger.
04.04.2024,
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