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Immobilienerwerb, wann werden Sie Eigentümer?
Gut zu Wissen: Wir kaufen ein Haus!
Sie sitzen beim Notar und kaufen ein Haus,
damit erwerben Sie mit der Unterschrift und Abschluß des Notarvertrages nach § 433 BGB den Anspruch auf den Kauf der Immobilie und werden mit der KP Zahlung Besitzer der Immobilie. Sie werden noch nicht Eigentümer, sondern Besitzer. Dies ist ein Unterschied. Die Eintragung als Eigentümer bedingt noch die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung (Nachweis erbrachte Steuerschuld - Grunderwerbsteuer) In Sachsen Anhalt ist das Finanzamt in Stendal zuständig. Die Grunderwerbsteuer beträgt zur Zeit 5% vom KP und ist von den Käufern im jeweiligen Anteilsverhältnis zu zahlen.
Merke: zeitlich können Sie nicht mit dem Notartermin Eigentümer werden!!! Sie werden Berechtigter, Besitzer und später durch Eigentumsübergang Eigentümer.
Im Notarvertrag wird der Zeitpunkt der KP Zahlung und damit auch Besitz und Lastenübergang geregelt. Mit dem Geldeingang und Zahlung des KP werden Sie Besitzer und können über die Immobilie verfügen. Sie erhalten z.B. Mieteinnahmen, aber tragen auch die öffentlichen Lasten und alle anfallenden Kosten. Es ist sozusagen der wirtschaftliche Übergang. In Hamburg heißt es Untergang, in anderen Orten Übergang.
Verrechnungstag, Zahltag - Tag der KP Zahlung
Hinweise:
- Grundsteuerbescheid ändert sich zu Lasten des neuen Eigentümers erst im Folge des Jahres. Ende des Jahres schauen die Ämter in die Grundbücher, ob ein Wechsel stattgefunden hat. Bis dahin bleibt der im Grundbuch stehende alte Eigentümer noch dem Amt gegenüber zahlungspflichtig. Er kehrt die Kosten aber aus, da der Käufer die Zahlungspficht mit KP Zahlung übernommen hat.
- Gebäudeversicherung. Die Versicherung bleibt bestehen. Der Käufer kann innerhalb von 4 Wochen ab Eigentumseintrag den bestehenden Vertrag kündigen oder übernimmt ihn und kündigt später bei Erhöhung der Prämie o.ä. Auch hier hat der Käufer mit KP Zahlung und Besitz und Lastenübergang die anteiligen Kosten ab KP Zahlung bis zum Ende der Prämienzahlung zu tragen. Ggf. ist die Rechnungslegung zu ändern: abweichender Rechnungsempfänger. Auf jeden Fall ist die Versicherung mit Notarunterzeichnung vom Verkauf zu informieren und erhält zu dem Zeitpunkt nicht nur Kenntnis vom Verkauf, sondern auch die Daten der Käufer.
20.11.2024, Für Fragen und Beratung bin ich für Sie da - Ihre kompetente Regionalmaklerin Sylvia Lampe Immobilien Magdeburg
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