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Kinder müssen 81.000€ zurückzahlen

Ziehen minderjährige Kinder aus dem Ausland nach Deutschland zurück, muss der Unterhalt auf Grund unterschiedlicher Voraussetzungen gegebenenfalls neu berechnet werden.

Das OLG Celle Beschluß vom 11.6.2024 - 17 UF 204/23 - setzte deswegen den Unterhalt für 3 Mädchen neu fest.
Das OLG verurteilte sie, ihrem amerikanischen Vater über 81.000€ zu erstatten.

Das Ehepaar -Vater Arzt, Amerikaner, Mutter Deutsche - trennte sich in Kalifornien. Der Vater von 3 minderjährigen Kindern zahlte mtl. Kindesunterhalt von etwas über 6.000 US Dollar.

Sein jährliches Bruttoeinkommen lag bei mehr als 460.000 US Dollar. Im Sommer 2021 zog die Mutter mit den 3 Kindern nach Deutschland zurück, womit der Vater sich einverstanden erklärte. Allerdings beantragte der Vater eine Abänderung des Unterhaltes, Herabsetzung auf jeweils 160% des Mindestbeitrages der Düsseldorfer Tabelle, insgesamt auf 2.080,50€.

Zu Unrecht befand das Gericht, da er auf Abänderung wirksam in einer Vereinbarung verzichtet hatte.

Nach verschiedenen Auffassungen der kalifornischen und deutschen Gerichte, jedoch ist nach dem Umzug die deutsche Gerichtsbarkeit anzuwenden und damit das deutsche Unterhaltsrecht. Der vorgetragenen Mehrbedarf für regelmäßige Restaurantbesuche und Urlaube bezeichnete das deutsche Gericht als nicht angemessen.Auch kiefernorthopädische Behandlung, Reitunterricht wurde mangel konkretem Nachweis nicht berücksichtig werden.

Im Ergebnis lehnte das deutsche Gericht den hohen Lebensstandart in den vorgetragenen Punkten ab und verurteilte die Mutter mit den 3 Töchtern an den Vater 81.000€ zurück zu zahlen.

 

 

 

24.07.2024, ISUV Thema Unterhaltsrecht

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