Jetzt Immobilie
bewerten lassen!

Sie wollen Ihre Immobilie auf Leibrente verkaufen?

Sie wollen Ihre Immobilie auf Leibrente verkaufen?

Die Leibrente ist eine Reallast in Form einer wiederkehrenden Leistung.

Die Leibrente wird angewandt z.B. beim Kauf einer Immobilie auf Rentenbasis. Diese Form gab es schon zu Ostzeiten in der DDR und war bis kurz nach der Wende eine gängige Form im Grundstücksverkauf.

Dies kann in Form einer mtl. Ratenzahlung erfolgen. Die Zahlung der mtl. Rente erfolgt bis zum Tod des Rentenempfängers(Verkäufers).

Auch die Koppelung mit einem Wohnrecht ist mgl. Dies nimmt Einfluß auf den Kaufpreis. Durch einen frühen Tod des Leibrentenberechtigten wird die Zahlung der Leibrente vorzeitig beendet.

Es tritt für den Käufer der Fall eines versicherungsmathematischen Gewinns ein.

Der seinerzeit bei Kauf errechnete Rentenwert wird durch den Tod außer Kraft gesetzt. Die eigentlich noch verbleibende Restschuld entfällt. Der KP Vorteilsfall tritt ein. Die Lebenserwartung wurde insbesondere durch Versicherungsgesellschaften berechnet und nach Index erstellt.

Zum Zeitpunkt des Verkaufes der Immobilie sind nachfolgende Kriterien von entscheidender Bedeutung für die Festsetzung der mtl. Rate: Wert der Immobilie zum Kaufzeitpunkt Alter des Verkäufers und in dem Fall Leibrentenberechtigten auch Gläubiger genannt. Verzinsung

Wird eine Anzahlung geleistet oder eine weitere Reallast oder Dienstbarkeit fällig oder ist zu berücksichtigen. Eine Reallast kann auch sein: Lieferung von Lebensmitteln, Wasserlieferung, Stromlieferung, aber auch Pflege einer bedürftigen Person.

04.04.2024,

Disclaimer

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
sprechstunde
Nichts Passendes
gefunden ?