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Sie wollen Ihre Immobilie auf Leibrente verkaufen?

Sie wollen Ihre Immobilie auf Leibrente verkaufen?

Die Leibrente ist eine Reallast in Form einer wiederkehrenden Leistung.

Die Leibrente wird angewandt z.B. beim Kauf einer Immobilie auf Rentenbasis. Diese Form gab es schon zu Ostzeiten in der DDR und war bis kurz nach der Wende eine gängige Form im Grundstücksverkauf.

Dies kann in Form einer mtl. Ratenzahlung erfolgen. Die Zahlung der mtl. Rente erfolgt bis zum Tod des Rentenempfängers(Verkäufers).

Auch die Koppelung mit einem Wohnrecht ist mgl. Dies nimmt Einfluß auf den Kaufpreis. Durch einen frühen Tod des Leibrentenberechtigten wird die Zahlung der Leibrente vorzeitig beendet.

Es tritt für den Käufer der Fall eines versicherungsmathematischen Gewinns ein.

Der seinerzeit bei Kauf errechnete Rentenwert wird durch den Tod außer Kraft gesetzt. Die eigentlich noch verbleibende Restschuld entfällt. Der KP Vorteilsfall tritt ein. Die Lebenserwartung wurde insbesondere durch Versicherungsgesellschaften berechnet und nach Index erstellt.

Zum Zeitpunkt des Verkaufes der Immobilie sind nachfolgende Kriterien von entscheidender Bedeutung für die Festsetzung der mtl. Rate: Wert der Immobilie zum Kaufzeitpunkt Alter des Verkäufers und in dem Fall Leibrentenberechtigten auch Gläubiger genannt. Verzinsung

Wird eine Anzahlung geleistet oder eine weitere Reallast oder Dienstbarkeit fällig oder ist zu berücksichtigen. Eine Reallast kann auch sein: Lieferung von Lebensmitteln, Wasserlieferung, Stromlieferung, aber auch Pflege einer bedürftigen Person.

04.04.2024,

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