Wichtig zu wissen: Grundschuldbestellung
Eine Grundschuld kann nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer bestellen.
Der Käufer ist aber noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Der Käufer bekommt also vom Verkäufer eine Belastungsvollmacht, um die Grundschuld zu Gunsten des Kreditgebers zu bestellen. Hierfür verlang die Bank eine Sichungsabrede (Sicherungszweckerklärung), dass der KP nur für die Bezahlung der Immobilie (des Kaufgegenstandes) verwendet wird.
Optimal ist, wenn die Grundschuldbestellung im Gleichzug mit dem Kaufvertragsabschluß erfolgt. Es zeigt 100% dass die Finanzierung abgesichert ist. Ein weiterer Vorteil ist, es erspart Zeit für einen zweiten Termin. Liegt nur eine verbindliche Finanzierungszusage mit 2 Unterschriften auf einem Kopfbogen einer deutschen Bank vor, kann der Verkauf trotzdem erfolgen. Jedoch muß dann der Käufer einen zweiten Notartermin für die Grundschuldbestellung vereinbaren.
Hinweise und Tips:
- Die Grundschuldbestellung muß nicht zwangsläufig im gleichen Notariat erfolgen. Es vereinfacht nur die Bearbeitung.
- Bei der Grundschuldbestellung ist der Verkäufer nicht anwesend. Die Bestellung der Grundschuld ist Sache des Käufers.
20.11.2024, Für Fragen und Beratung bin ich für Sie da - Ihre kompetente Regionalmaklerin Sylvia Lampe Immobilien Magdeburg
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